Die Gesundheitsbehörde hat im Sinne des §2 Absatz 1 Infektions­schutz­aus­führungs­gesetz Mecklenburg-Vorpommern zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit Covid-19 die Führung einer Tagesnachweisliste angeordnet (§8 Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV)).

Das aktuelle Hygienekonzept finden Sie hier im PDF-Format.

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