Mit der Reform des Finanzausgleichsgesetzes 2020 haben Land und Kommunen gemeinsam die Chance, in einem fairen Ausgleich die Finanzen der Gemeinden, Städte und Landkreise dauerhaft zu stärken und zu sichern.
Diese Reform ist solidarisch im Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen, sie schafft verlässlich eine Perspektive für Entschuldung und Investitionen, und sie ist gerecht in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Im Jahr 2020 stehen den Gemeinden, Städten und Landkreisen über 350 Millionen Euro mehr zur Verfügung als noch im Vorjahr und damit so viel Geld wie noch nie in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns.
Mit der neuen Infrastrukturpauschale können alle Gemeinden, Städte und Landkreise frei über Investitionen entscheiden – auch dann, wenn sie sich in der Haushaltssicherung befinden. Unser Ziel ist, dass innerhalb von 10 Jahren alle bis Ende 2018 aufgelaufenen Schulden und negativen Salden getilgt sind. Daher werden ab diesem Jahr jährlich 50 Millionen Euro für den Abbau der kommunalen Wohnungsbaualtschulden aus DDR-Zeiten und aufgelaufene Altfehlbeträge zur Verfügung stehen. Zudem stehen aus der FAG-Rücklage noch einmal ca. 35 Millionen Euro für besonders struktur- und finanzschwache Gemeinden zur Verfügung. Auch hier geht es uns vor allem darum, Handlungsfähigkeit in den Gemeinden, Städten und Landkreisen zu organisieren.
Auf der obigen Karte können Sie für jede Gemeinde und jede Stadt in Mecklenburg-Vorpommern abrufen, wieviel Geld aus Steuereinnahmen (des Vorvorjahres) und Finanzausgleich nach Abzug der Kreisumlage ihr seit 2018 zur Verfügung steht und wie sich dieser Betrag mit der FAG-Reform 2020 ändert.