Jetzt Förderanträge für Tierheime stellen!

Bis zum 30. März 2026 können Tierheime und entsprechende Einrichtungen in MV Anträge auf Förderung stellen.

Gefördert werden unter anderem:

✔ Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

✔ Modernisierungen

✔ Verbesserungen bei Hygiene und Energieeffizienz

✔ Bessere Ausstattung der Tierunterbringung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Wichtig: Wer im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurde, muss die Aufrechterhaltung des Antrags mitteilen.

Alle Infos und Unterlagen gibt es beim Landesförderinstitut MV.

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