1,143 Mrd. € für Energiesouveränität, Infrastruktur und Härtefallfonds MV

Bund und Länder haben mit Entlastungspaketen, Energiepreisbremsen und dem 12-Milliarden-Euro-Härtefallfonds des Bundes umfassende Hilfen aufgelegt. Über einen Nachtragshaushalt kommen nun ergänzende Hilfen für die Menschen und Wirtschaft in MV. Dafür legen Landesregierung und Landtag einen Energiefonds MV auf. Über die gebündelten Maßnahmen von 1,143 Milliarden Euro (617 Mio. € Bund, 526 Mio. € Land) soll auch die Transformation des Energiesystems, insbesondere der Wasserstoffwirtschaft, und Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen finanziert werden. Zudem ist ein Härtefallfonds MV über 100 Millionen Euro enthalten. Der Landtag wird den Nachtragshaushalt dafür im Dezember beraten. So bewältigen wir die drängendsten Herausforderungen: die Energieversorgung sichern, Energiepreise bezahlbar halten sowie Bürger*innen und Wirtschaft wirksam entlasten. Zugleich bringen wir wichtige Zukunftsprojekte wie den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Grüne Gewerbegebiete und die Wasserstoffwirtschaft voran.

Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Welt von einem Tag auf den anderen verändert. Auch wir in Deutschland spüren die Folgen des Krieges unmittelbar. So hat sich beispielsweise der Gaspreis innerhalb kürzester Zeit fast vervierfacht.

Geplante Entlastungsmaßnahmen:

Einmalige Abschlagszahlung im Dezember 2022

Die Abschlagszahlung für das Heizen mit Gas im Monat Dezember 2022 wird vom Bund übernommen. Diese Regelungen zur Soforthilfe Dezember gelten auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und soziale Einrichtungen.

Gaspreisbremse ab Januar 2023

Da die notwendigen Gesetze voraussichtlich erst im März 2023 beschlossen werden können, gilt sie rückwirkend zum Jahresanfang. Sie deckelt den Preis der Gasrechnung bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Wenn der Gasvertrag eigentlich einen höheren Preis vorsieht, wird die Differenz erstattet. Das gilt bis zu einer Verbrauchsmenge von 80 Prozent des Vorjahres. Die Deckelung der Gaspreise gilt bis zum März 2024.

Strompreisbremse ab Januar 2023

Analog wird die Preisobergrenze für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Die Differenz der tatsächlichen Kosten und des Preisdeckels für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs zahlt der Bund. Die Deckelung der Strompreise gilt ebenfalls bis März 2024 für Haushalte und KMU.

Härtefallregelung

Für die Fälle, in denen die Energie- und Stromkosten trotz der Preisbremsen nicht getragen werden können, gibt es Härtefallregelungen. Darin enthalten sind:

  • 10 Mio. € Liquiditätshilfe für Wirtschaft
  • 20 Mio. € insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • 5 Mio. € für Stadtwerke zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern
  • 20 Mio. € für Kita, Schule, Hochschule inklusive Studierendenwerke
  • 10 Mio. € für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport
  • 5 Mio. € für Katastrophenschutz sowie
  • 30 Mio. € für weitere Maßnahmen

Deutschlandticket und Wohngeld-Erhöhung

Für nur 49 Euro im Monat deutschlandweit mit Bus und Bahn fahren: Das Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr macht‘s möglich. Starten soll es 2023 so schnell wie möglich. Mecklenburg-Vorpommern wird das Ticket mit 25 Millionen Euro fördern. Ein Pendler, der täglich von Rostock nach Schwerin fährt, spart 2.200 Euro pro Jahr im Vergleich zum jetzigen Abo. Auch das Wohngeld kann sich ab 2023 im Schnitt fast verdoppeln. Zudem werden rund dreimal so viele Menschen wie bisher anspruchsberechtigt. Und es wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt. Das hilft bei gestiegenen Wohn- und Heizkosten. Das Land stellt für das neue Wohngeld 74 Millionen Euro bereit.

Energiefonds MV bringt weitere Entlastung über die Winterzeit
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