Mit der Einführung des neuen Bürgergelds wird das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) in 2023 ersetzt. Die Ampelkoalition sorgt damit für die größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren.

Ziel ist, dass ein moderner Sozialstaat als Partner an der Seite der Bürgerinnen und Bürger steht. Dabei sollen die Menschen verlässlich abgesichert sein, ihre Potenziale entwickeln und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergreifen können. Der Sozialstaat wird den Menschen dabei auf Augenhöhe begegnen, Bürokratie reduzieren und mehr auf Kooperation setzen.

Als vor 20 Jahren das Arbeitslogengeld II eingeführt wurde, fehlte es an Arbeitsplätzen, heute fehlen Arbeits- und Fachkräfte. Deshalb ist das oberste Ziel der aktuellen Sozialreform, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, Menschen auszubilden und in qualifizierte, langfristige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Die Eckpunkte des neuen Bürgergeldes sind:

1. ERHÖHUNG REGELSÄTZE

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage ist eine angemessene Erhöhung der Regelsätze geboten – zum 1. Januar 2023 werden diese für Alleinstehende um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.

3. KARENZZEIT WOHNEN UND VERMÖGEN

Mit dem Bürgergeld bekommen Menschen mehr Wertschätzung für ihre erbrachten Leistungen, indem u. a. eine einjährige Übergangszeit für Wohnen und Vermögen eingeführt wird. Die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft werden für 12 Monate übernommen. Damit die Menschen den Kopf frei haben für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, statt sich um einen Umzug in eine günstigere Wohnung sofort bemühen zu müssen. Denn gerade im ersten Jahr des Leistungsbezugs finden mehr als die Hälfte der Menschen wieder Arbeit.

2. ANHEBUNG FREIBETRÄGE / HINZUVERDIENST

Mit dem Bürgergeld wollen wir zudem die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht: Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem werden die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Auszubildenden auf die Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) erhöht. In den Ferien können Schülerinnen und Schüler unbegrenzt hinzuverdienen. Zudem wird eine Übergangszeit für die ersten drei Monate nach Schulabschluss vor Aufnahme bspw. der Berufsausbildung oder des Studiums geschaffen. Auch ehrenamtliches Engagement während des Bürgergeldbezugs wird gestärkt und gefördert, die Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten wird von monatlicher auf kalenderjährliche Berücksichtigung umgestellt.

Heizkosten unterfallen generell nicht der Karenzzeit und sind schon vor Ablauf dieser auf Angemessenheit zu überprüfen. (Damit wird sichergestellt, dass unangemessenes Heizverhalten nicht unterstützt wird). Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden – sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. So muss Vermögen erst ab 40.000 Euro bzw. jeweils weitere 15.000 Euro für alle anderen in der Bedarfsgemeinschaft angetastet werden. (Bei einer vierköpfigen Familie wären das 85.000 Euro.) Die Freibeträge für die Bezieher werden angehoben. Und auch darüber hinaus werden bei Wohneigentum größere Wohnflächen als bisher anerkannt und freigestellt. Es werden mehr Vermögensgegenstände als bisher freigestellt wie zum Beispiel Versicherungsverträge bei Selbstständigen, die der Alterssicherung dienen.

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3. KARENZZEIT WOHNEN UND VERMÖGEN

Mit dem Bürgergeld bekommen Menschen mehr Wertschätzung für ihre erbrachten Leistungen, indem u. a. eine einjährige Übergangszeit für Wohnen und Vermögen eingeführt wird. Die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft werden für 12 Monate übernommen. Damit die Menschen den Kopf frei haben für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, statt sich um einen Umzug in eine günstigere Wohnung sofort bemühen zu müssen. Denn gerade im ersten Jahr des Leistungsbezugs finden mehr als die Hälfte der Menschen wieder Arbeit.

4. QUALIFIZIERUNG UND WEITERBILDUNG

Das Bürgergeld unterstützt mehr als bisher auf dem Weg in langfristige, nachhaltige Beschäftigung statt auf schnelle Vermittlung zu setzen. Der Arbeitsmarkt ist nicht mehr derselbe wie 2005, als die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt wurde: Heute werden händeringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte gesucht. Deswegen soll mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert werden: Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll intensiver unterstützt werden. Der Grundsatz “Ausbildung vor Aushilfsjob” gilt künftig noch stärker.

Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in drei statt zwei Jahren nachgeholt werden kann und dass es leichter wird Grundkompetenzen (z. B. Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten) zu erwerben.

Dazu wird ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt. Zudem soll der Eingliederungsprozess auf besser verständlichen Kooperationsplan mit dem Jobcenter aufbauen, um für mehr Vertrauen zu sorgen und somit ein besseres Miteinander zu ermöglichen.

5. LEISTUNGSMINDERUNGEN / SANKTIONEN

Mit dem Bürgergeld werden die Leistungsminderungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Im Geiste der Begegnung auf Augenhöhe erfolgt die erste Einladung zum Jobcenter noch ohne Rechtsfolgenbelehrung. Erst danach werden Meldeversäumnisse sanktioniert. Pflichtverletzungen ergeben sich erst mit der tatsächlichen Umsetzung der Maßnahmen aus dem gemeinsam vereinbarten Kooperationsplan. Sie werden abhängig vom Verhalten der Leistungsbezieher sanktioniert. Um einen Weg zurück in die Mitwirkung aufzuzeigen, wird dabei ein verbindliches abgestuftes Verfahren gewählt: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf um 10 % für einen Monat, bei der zweiten um 20% für 2 Monate und bei der dritten Pflichtverletzung um 30% für 3 Monate.

Das neue Bürgergeld

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