Wir gestalten das Zulassungsverfahren gerechter und eignungsorientierter und ermöglichen die Einführung einer Landarztquote.

 

Heute erfolgte die erste Lesung des Gesetzentwurfs über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern.
Geregelt wird die Vergabe von Studienplätzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin,
Tiermedizin und Pharmazie. Ziel ist es, die Vergabe von Studienplätzen eignungsorientierter und deutlich gerechter zu gestalten.

Landarztquote und gerechtere Zulassungsverfahren

Ich halte es für gut, dass durch die Neuregelung die Abiturnote, Motivation, Engagement und Vorkenntnisse verstärkt als Kriterium für Studierfähigkeit herangezogen werden. Ermöglicht wird dies durch die neu geschaffene Eignungsquote von 10%, sowie die Erhöhung der Vergabe nach Abiturnote von 20% auf 30%.
Herausheben möchte ich als weiteren Vorteil für die angehenden Studierenden die Teilnahme des Landes am sogenannten dialogorientierten Serviceverfahren. Hierdurch sollen Bewerber frühzeitiger über Zu- oder Absagen informiert werden.
Dieser Gesetzentwurf schafft die Grundlagen für die Einführung einer Landarztquote. Um eine flächendeckende medizinische Versorgung in den zahlreichen ländlichen Räumen in diesem Land sicherzustellen, ist die Landarztquote eine sehr gute Chance.
Alles in allem bietet der Gesetzentwurf dem Land und den angehenden Studierenden deutliche Vorteile.

Landarztquote / Zulassungsverfahren sollen gerechter und eignungsorientierter werden
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