Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Vergabesystems von Medizinstudienplätzen an den deutschen Hochschulen gekippt.

Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dirk Stamer:

„Wesentliches Argument für die Verfassungsrichter ist, dass die Abiturnoten der Länder nicht vergleichbar sind. Das kritisieren wir schon lange. Die Auswahl der Medizinstudenten rein über den „Abi“-Schnitt ist ungerecht. Ein Umsteuern in der Vergabepraxis wird daher ein Mehr an Gerechtigkeit bringen. Ohnehin sagt eine Eins im Abitur nichts über Empathiefähigkeit oder soziale Kompetenz aus. Ein Kernproblem aber bleibt: Der drohende Ärztemangel auf dem platten Land. Daher begrüße ich den von Bund und Ländern bereits im März dieses Jahres verhandelten «Masterplan Medizinstudium 2020». Danach können die Bundesländer eine Quote von bis zu zehn Prozent der Studienplätze für solche Bewerber bereithalten, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen tätig zu sein.“

Arztkittel mit Instrumenten

Chance für mehr Gerechtigkeit bei der Medizinerausbildung
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