Pressemeldung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Die Koalitionspartner habe sich darauf verständigt, bei der Novelle des Landeshochschulgesetzes wichtige Verbesserungen vorzunehmen.
Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dirk Stamer:
„Wir haben an zwei langen Sitzungstagen rund 50 Anzuhörende zum Gesetzentwurf befragt. Dies macht deutlich, wie wichtig es uns bei diesem Gesetz ist, möglichst alle wesentlichen Akteure mit im Boot zu haben. Für den Gesetzentwurf gab es bereits viel Lob von den Anzuhörenden. Aus den Ergebnissen der Anhörungen haben wir nun jedoch vier wichtige Punkte abgeleitet, mit denen wir das Gesetz noch weiter verbessern wollen.
So wird erstens der Paragraph 37 gestrichen. Dieser ungeliebte Paragraph führte in der Vergangenheit zu sogenannten Frist-Fünfen, wenn die Anmeldungstermine zu Prüfungen verpasst wurden. Dies hat zu manchen unnötigen Härten für Studierende gesorgt. Dennoch soll es keine „ewigen Studierenden“ geben. Wer Regelstudienzeit um 2 Jahre überschreitet, für den wird zukünftig eine Studienberatung verpflichtend. Wer diese nicht beantragt, kann exmatrikuliert werden.
Zweitens wird die Promotions- und Beschäftigungsphase zusammengerechnet auf neun statt bisher sechs Jahre verlängert. Auch dies war eine Forderung, die nahezu geschlossen von den Fachleuten vorgebracht worden ist.
Drittens soll die Bauherreneigenschaft der Universitätsmedizinen geprüft werden. Da diese Prüfung voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, soll viertens – als Sofortmaßnahme – eine gemeinsame Bauleitung der Uni-Medizinen mit der staatlichen Hochbauverwaltung eingerichtet werden.
Den Beschluss des Landtages vorausgesetzt, kann das neue Landeshochschulgesetz mit diesen wichtigen Änderungen im Januar 2020 in Kraft treten.”