Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV„MV kann schwimmen!“ – Schwimmen lernen in den Schulferien – Drucksache 7/3251 –

 

Die Rede in ganzer Länge:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werter Herr Manthei,

Sie haben ihren Antrag ja durchaus geschickt formuliert, muss man sagen. Auf den ersten Blick sieht er gut aus, denn wer kann eigentlich schon was gegen Schwimmen haben. Niemand. Emotional und pressewirksam haben Sie die Menschen hier abgeholt. Sie fordern die Einführung eines Landesprogramms in Zusammenarbeit mit externen Akteuren zum Erwerb der Schwimmfähigkeit in Schwimmkursen außerhalb der Schulzeit und begründen dies mit der großen Anzahl an nicht sicheren Schwimmern. Bei der Recherche zu der Rede ist mir aufgefallen, dass Sie in diesem Themenbereich mit kleinen Anfragen in den letzten Jahren recht umtriebig waren. Vermutlich stellen diese Anfragen die Basis für ihren Antrag dar.

Verwunderlich finde ich aber die Formulierung ihrer kleinen Anfragen zum Teil und die Antworten der Landesregierung, wie diese von Ihnen interpretiert worden sind, um zum Schluss zu kommen, dass ein Landesprogramm notwendig sei. Im Oktober 2018 beispielsweise erfragten Sie das Schwimmniveau der Grundschüler im Schuljahr 16, 17 zum Stichtag 31.7. An den öffentlichen Schulen sind 11.664 Schüler erfasst, davon haben mindestens 4.667 den Freischwimmer oder das Jugendschwimmabzeichen in Bronze, 3.143 das Seepferdchen, 1.539 Grundfertigkeiten im Schwimmen, 1.761 sind Nichtschwimmer und 554 haben keine Eintragung im System.

Im Juni 2018 erfragten Sie in einer kleinen Anfrage, warum zwölf Schulen im selben Schuljahr keinen regelmäßigen Schwimmunterricht anboten. Hier ist die Antwort auch sehr erhellend. Darunter sind vier Schulen, die in einem zweijährigen Rhythmus Schwimmunterricht anbieten. Die fehlen natürlich in der Statistik. Drei Schulen führten den Schwimmunterricht aus organisatorischen Gründen in der fünften Jahrgangsstufe durch. Die fehlen in der Statistik also auch. An einer Schule wurde ein Schwimmlager durch den Schulförderverein durchgeführt und ist daher nicht Bestandteil der Anfrage. Die Schüler sind also in der Statistik auch nicht enthalten. Eine weitere regionale Schule mit verbundener Grundschule führte ein dreitägiges Schwimmlager privat durch und hatte natürlich daher auch keinen regelmäßigen Schwimmunterricht. Bei der Grundschule Jarmen handelte sich um eine Fehlermeldung und zwei weitere hatten in der Tat keinen regelmäßigen Schwimmunterricht, der jedoch nachgeholt wird. Wenn man das alles auch berücksichtigt, dürfte sich in der Statistik die erfassten Nichtschwimmer und die Schüler in der Kategorie ohne Eintragung nach der vierten Klasse deutlich reduzieren.

Weiterhin möchte ich zu der Statistik anmerken, dass Sie sie so lesen, dass 60 Prozent der Schüler nicht sichere Schwimmer sind. Man kann sich auch anders lesen. Man kann auch sagen, 80 Prozent der Schüler haben mindestens Grundfertigkeiten im Schwimmen, die dann durch Üben ausgebaut werden können. Das heißt, die Grundlagen sind gelegt, ganz zufriedenstellend sind die Zahlen natürlich nicht. Das will ich an der Stelle nicht verhehlen.

Man könnte diesen Antrag natürlich auch über die Anzahl der Badetoten in MV begründen. Das haben Sie sich vermutlich auch gedacht und eine entsprechende Anfrage im Januar 2019 gestellt. In der Anfrage baten Sie um die explizite Nennung der Nationalität der Person. Warum eigentlich das? Sinnvoller wäre es doch hier an der Stelle gewesen, nach dem Wohnort zu fragen, um heraus zu arbeiten, ob unter den Opfern Touristen sind, die von einem Landesprogramm gar nicht erfasst worden wären.

Ebenfalls fragten Sie im Dezember 2018, ob es Unterstützung der Landesregierung für außerschulischen Schwimmunterricht gibt. Antwort: gibt es und zwar über den Landessportbund, der Unterstützung z.B. an den Landesschwimmverband oder die DLRG weiter bewilligt.

Die meisten Badeunfälle entstehen übrigens nicht durch das Nichtschwimmenkönnen, sondern durch das Nichteinhalten von Baderegeln, wie zum Beispiel sich vorher abzukühlen um Kreislaufprobleme zu vermeiden, sich und seine Kräfte nicht zu überschätzen, nicht in unbekannte Gewässer zu springen, als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser zu gehen, um nur einige als Beispiel zu nennen. Die Vermittlung dieser Baderegeln würde vermutlich deutlich mehr zur Vermeidung von Badeunfällen beitragen als Ihr Antrag. Und das hat sich auch die damalige Sozialministerin Frau Hesse gedacht und das außerschulische Programm „Max und Vivi“ aufgelegt, mit dem Ziel Kindern auf einfache Art und Weise Baderegeln zu vermitteln.

Zuletzt muss ich noch darauf verweisen, dass die endgültige Verantwortung für ihre Kinder zu sorgen und sie auf das Leben vorzubereiten bei den Eltern liegt. Dazu gehört natürlich auch das Schwimmen. Schwimmenlernen kann man in der Schule, in Schwimmkursen oder auch privat mit den Eltern. Eltern müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Kinder schwimmen können und auf das Leben vorbereitet sind. Das hat sich auch die damalige Sozialministerin Frau Hesse gedacht und das außerschulische Programm „Nils lernt schwimmen“ aufgelegt, mit dem Ziel Eltern zu animieren, ihren Kindern das Schwimmen beizubringen.

Es gibt übrigens auch schon ein Landesprogramm zum Erlernen des Schwimmens und das ist der Schwimmunterricht und diesen gilt es zu verbessern und da gibt es ja auch schon Maßnahmen, wie Frau Hesse angesprochen hat, die umzusetzen sind. Und ich halte hier nicht viel davon, landesweit mit der Gießkanne an der Stelle zu arbeiten und ein weiteres staatliches Programm aufzulegen. Sinnvoller ist hier eher, die zielgerichtete Unterstützung zum Beispiel im Landessportbund an der Stelle, wo es klemmt. Da gibt es durchaus einige Stellen, haben wir gerade gehört, Richtung Schwimmhallen. Es gibt also in diesem Land viele Möglichkeiten, das Schwimmen zu lernen: schulisch, außerschulisch und staatlich gefördert außerschulisch oder privat. Wer also Schwimmen lernen will und möchte, der kann das in diesem Land auch.

Und Herr Dr. Manthei, Sie benutzten hier in populistischer Art und Weise, ein Thema, bei dem eigentlich niemand intuitiv gegen den Antrag sein könnte. Allerdings, bei genauerem Hinsehen, entpuppt sich der Antrag, Stand heute, als überflüssig. Daher werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

🎞 Youtube-Link zur Rede: https://youtu.be/b1YG1oF0EFQ

🎞 in meinem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC1f3zILvX3ULbJlVXyvUM0A?view_as=subscriber

🏊‍♀ Link zum Programm “Max und Vivi”: http://www.maxundvivi.de

MV kann Schwimmen
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