Mit dem heute in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur Änderung des Landeshochschulgesetzes soll für die Studierenden und Hochschulen zum Einen Sicherheit und Chancengleichheit in digital durchgeführten Prüfungssituationen (auch über diese Pandemiezeit hinaus) geschaffen werden. Zum Anderen umfasst dieser Gesetzentwurf noch die Möglichkeit der Verlängerung der Regelstudienzeit.

Pressemeldung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern:

Studieren läuft zurzeit weitestgehend vor dem Bildschirm und online ab. Darum haben wir heute zwei wichtige Änderungen im Landeshochschulgesetz beraten: Prüfungen sind digital möglich und dann auch rechtssicher. Das ist ein schwerwiegendes Problem für die Hochschulen, darum sorgen wir hier für gesetzliche Klarstellungen. Das betrifft unter anderem den Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden bei Online-Prüfungen. Sie können mit Recht erwarten, dass wir alles tun, um ihnen die Fortsetzung oder den Abschluss ihres Studiums zu ermöglichen.

Darum geht es uns auch bei der zweiten wesentlichen Änderung: Wir wollen eine dritte Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglichen. Die andauernde Pandemie und damit das Studieren auf Distanz fordern auch zunehmend die Studierenden und beeinträchtigen ihr Leben. Damit schaffen wir Studierenden genügend Luft, um Verzögerungen im Studienablauf jetzt in dieser besonderen Situation nicht auch noch aufholen zu müssen, sondern haben dafür ein weiteres Semester mehr Zeit. So wird auch sichergestellt, dass Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger, die wegen der Pandemie länger studieren, ihre Förderungsansprüche nicht verlieren. Das wiederum erleichtert auch die Bürokratie bei den Studierendenwerken, die momentan ohnehin stark belastet sind.

Sicherheit für Studierende

Mit beiden Änderungen stellen wir sicher, dass sich die pandemiebedingten Einschränkungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten und Verzögerungen des Studiums für die Studierenden nicht nachteilig auswirken.

Außerdem federn wir mit einer Förderung soziale Härten bei ausländischen Studierenden ab. Vielen Zahlungen aus ihrem Heimatland oder aus den Nebenjobs weggebrochen und sie können ihr Studium zurzeit kaum noch finanzieren. Darum können internationale Studierende in diesem Jahr maximal jeweils 500 Euro pro Monat über drei Monate erhalten.

Mitschnitt und Mitschrift meiner Rede im Landtag:

Die andauernde Covid 19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des Lehr- und Studienbetriebs an
unseren Hochschulen des Landes stellen nicht nur die Hochschulen vor große Herausforderungen, sondern belasten
auch zunehmend die Studierenden der Hochschulen in unterschiedlichen Bereichen ihres Lebens und des Lernens.

1. Klarstellung von datenschutz- und prüfungsrechtlichen Fragen

Der Lehr- und Studienbetrieb wird derzeit soweit möglich unter Verzicht von Präsenzlehrangeboten und Präsenzprüfungen durchgeführt. Da allerdings das Durchführen von Prüfungen, die mit Hilfe von digitalen Kommunikationssystemen zu Hause abgehalten werden, die Privatsphäre der Studierenden berührt, entsteht ein
rechtlicher Klärungsbedarf, dem wir mit diesem Gesetzentwurf nachkommen.

Zum Einen wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Online-Prüfungen klargestellt und beschränkt auf die Bereiche der Identitätsfeststellung, der Beaufsichtigung und der Kontrolle bei Täuschungen.

Zum Anderen werden Grundsätze definiert, die bei der Durchführung von digital durchgeführten Prüfungen zu
beachten sind. Diese Grundsätze müssen in den Satzungen der Hochschulen spezifiziert werden. Diese Grundsätze sind zum Beispiel der Umfang digital durchgeführter Prüfungen, die Sicherung des Datenschutzes, die Authentifizierung der Studierenden oder auch der Umgang mit technischen Problemen in Prüfungen.

2. Änderungen in Bezug auf die Regelstudienzeit

Der Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit ist insbesondere für Studierende, die ihr Studium über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bekommen wichtig. Da Studierende nur dann Anspruch auf BAföG haben, wenn sie die Regelstudienzeit nicht überschreiten. Überschreiten sie die Regelstudienzeit, kann das Bafög nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine Einzelfallprüfung weitergezahlt werden.

Mit der letzten Änderung des LHG haben wir vorgeschlagen, dass für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. Weiterhin beinhaltete die Gesetzesänderung den Passus, dass neben der gerade skizzierten pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester, das Bildungsministerium per Rechtsverordnung eine Verlängerung um ein weiteres Semester erwirken kann, wenn im kommenden Wintersemester aufgrund der Pandemiesituation ähnliche Einschränkungen des Regelbetriebs der Hochschulen notwendig sein sollten.

Leider hat die Entwicklung der Pandemie über das letzte Wintersemester hinaus Einschränkungen des Regelbetriebs an den Hochschulen notwendig gemacht, sodass sich hier ein Handlungsbedarf ergibt.

Daher schlagen wir nun vor, dem Bildungsministerium für die Dauer der Pandemie per Rechtsverordnung eine Verlängerung der Regelstudienzeit zu ermöglichen.


Durch den Ansatz der Verlängerung der Regelstudienzeit entfällt für Studierende, die ihre Regelstudienzeit zu überschreiten drohen, die sonst vorgesehene Einzelfallprüfung des Bafög, in der die Studierenden die schwerwiegenden Gründe, die zur Verzögerung des Studiums führen, belegen müssen.

Ich bitte Sie daher, im Interesse unserer Studierenden um Zustimmung zur Überweisung in den Bildungsausschuss
zur weiteren Beratung.

Sicherheit und Chancengleichheit für Studierende und Hochschulen
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