Mitschnitt meiner Rede im Landtag Mecklenburg-Vorpommern zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehalten.

Youtube-Link zur Rede in meinem YouTube-Kanal oder direkt hier ansehen:

“der Petitionsausschuss hat als einziges Gremium dieses Hauses einen unmittelbaren Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern und erfährt auf diese Weise die Reaktionen der Menschen im Land auf Gesetze und Verwaltungshandeln. Er bildet sozusagen eine Brücke zur Bevölkerung.

Das Petitionsgrundrecht eröffnet den Menschen die Möglichkeit, sich an Sie – als ihre gewählten Volksvertreter – zu wenden, um Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten abzustellen. Um Sie, sehr geehrte Damen und Herren, nun im Einzelnen über die vom Petitionsausschuss bearbeiteten Eingaben zu informieren, legt Ihnen der Ausschuss in regelmäßigen Abständen seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht vor. Denn erst mit Ihrem Beschluss sind die einzelnen, in der Beschlussempfehlung aufgelisteten Petitionsverfahren endgültig abgeschlossen.

Ich freue mich daher, Ihnen […] unsere Beschlussempfehlung und unseren Bericht zum Abschluss von insgesamt 119 Petitionen vorlegen zu können, die wir im Zeitraum vom 1. September bis zum 7. Dezember 2017 abschließend behandelt haben.

 

  • 99 dieser Eingaben wurden durch den Ausschuss inhaltlich im Rahmen eines Petitionsverfahrens behandelt. Hierzu empfiehlt Ihnen der Ausschuss die Sachbeschlüsse, die Sie der Sammelübersicht entnehmen können.
  • In 11 Fällen empfiehlt Ihnen der Ausschuss die Abgabe der Eingaben an den Deutschen Bundestag bzw. an das zuständige Landesparlament,
  • in weiteren 9 Fällen wurde […] von einer sachlichen Behandlung abgesehen, weil es hier an einer Einwirkungsmöglichkeit der Landesregierung und damit auch des Landtages fehlt.
  • Im Hinblick auf die 99 Sachbeschlüsse ist es in 12 Fällen möglich gewesen, dem Anliegen der Petenten in vollem Umfang zu entsprechen.
  • In 39 weiteren Fällen hat der Ausschuss Kompromisse erzielt, indem wir den Petenten alternative Möglichkeiten aufzeigen oder anfängliche Missverständnisse beseitigen konnten.”
Petitionsausschuss behandelt 119 Petitionen abschließend
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