Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern begannen bei der Dezember-Landtagssitzung die Beratungen zur Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG).

Damit soll das Fachkraft-Kind-Verhältnis von derzeit 1:15 auf 1:14 gesenkt werden. Das heißt, ab September 2024 wird eine Erzieherin bzw. Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreuen.

Die Betreuung und Förderung von sozial benachteiligten Kindern und die Sprachentwicklung rücken außerdem weiter in den Fokus.

Die Ausbildungsvergütung soll mindestens 90 Prozent statt bisher 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Sozialassistenzkräfte mit mindestens dreijähriger Praxiserfahrung sollen kleinere Gruppen in Randzeiten betreuen dürfen. Zudem werden die Elternrechte gestärkt. Geplant ist der Beschluss des KiföG für April 2024.

“Denn eine gute Kindertagesförderung ist die Grundlage einer chancengleichen Bildung für unsere Kinder und somit prägend für die Zukunft unseres Landes. Und damit ist eine gute Kindertagesförderung eines der Kernthemen der Sozialdemokratie.”

Mandy Pfeifer bei der Landtagssitzung am 14.12.2023 bei er ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung “Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
Mandy Pfeifer, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Familien-, Kinder- und Gleichstellungspolitik und LSBT*IQ
Gute Kindertagesförderung ist Grundlage chancengleicher Bildung
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