Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion SPD
Heute gab es im Wissenschaftsausschuss des Landtages ein Expert*innengespräch zur Situation der Studierenden-/werke in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anwesenden haben den Abgeordneten hierbei ausführlich über die Lage der Studierenden und der Studierendenwerke in der aktuellen Krise berichtet. Dazu erklärt Dirk Stamer, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag:
„In dem Expertengespräch ist nochmals deutlich geworden, dass die Folgen der Krisen auch viele Studierende hart treffen und ihre Lebenssituation stark verändern. Pandemie, steigende Heiz- und Energiekosten, immer teurer werdende Lebensmittel. Auch Studierende haben in den zurückliegenden zwei Jahren unter der Corona-Pandemie gelitten. Und manche haben jetzt durch die steigenden Kosten mit existenziellen Sorgen zu kämpfen. Viele von ihnen haben wenig bis gar kein Einkommen; besonders betroffen sind Studierende, die nicht mehr zu Hause bei den Eltern leben. Darum war es uns während der Pandemie und auch jetzt in der Energiekrise wichtig, genau da anzusetzen und für unkomplizierte und schnelle Hilfen zu sorgen. Es ist uns zudem bewusst, dass die Folgen der derzeitigen Krisen neben den Studierenden ebenso die Studierendenwerke heftig zu spüren bekommen.
Eine wesentliche Hilfe für die Studierendenwerke ist: Mit zusätzlich 2,13 Millionen Euro aus dem Härtefallfonds kann sichergestellt werden, dass jetzt keine energiebedingten Preissteigerungen für das Essen in Mensen und Cafeterien erfolgen müssen. Außerdem werden dadurch weitere Mieterhöhungen in den Wohnheimen verhindert. Die bereits vom Studierendenwerk Greifswald für Juli angekündigte Erhöhung kann gänzlich zurückgenommen werden. Damit haben wir im Land zusammen mit dem Bund bereits viele Forderungen der Studierenden erfüllt. Das haben uns heute auch die anwesenden Expertinnen und Experten bestätigt. Und gesagt, dass sie sehr zufrieden sind mit der großzügigen Unterstützung in MV – insbesondere auch im Vergleich mit anderen Bundesländern.
Leider stellen sich inzwischen zunehmend mehr Studierende die Frage, ob sie sich das Studium finanziell noch leisten können. Dem wollen und müssen wir entgegentreten und haben frühzeitig nach finanziellen Entlastungen für die jungen Menschen gesucht. Denn Studieren darf auch in schwierigen Zeiten nicht zum Luxus werden und darf auch nicht vom Geldbeutel der Eltern oder der Herkunft abhängen. Das ist und bleibt unser Anspruch. Dafür haben wir auch das Bafög im Bund reformiert, dadurch erhalten mehr Studierende mehr Geld.
Ich begrüße es deshalb sehr, dass die SPD-geführte Bundesregierung und die Landesregierung schnell reagiert haben und viele Maßnahmen zur Entlastung der Studierenden und Studierendenwerke beschlossen und umgesetzt haben. Diese greifen und wirken bereits. Einige werden auch noch kommen. Durch diese Unterstützungen helfen wir den jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern effektiv und ganz gezielt und verbessern ihre Lage spürbar. Wir lassen die Studierenden nicht allein, sie können sich wie auch die Studierendenwerke auf uns verlassen.
Die Studierenden von heute sind die dringend benötigten Fachkräfte von morgen.“
Zum Hintergrund
Entlastungen des Bundes
- Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger:
- Der erste Heizkostenzuschlag beträgt für BAföG-Geförderte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, sowie Aufstiegs-BAföG-Geförderte, die einen Unterhaltsbeitrag erhalten, pauschal einmalig 230 Euro.
- Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro wurde im September 2022 vom Bundeskabinett beschlossen.
- Einmalzahlung für alle Studierenden und Fachschülerinnen und Fachschüler in Höhe von 200 Euro. Das Gesetz ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Derzeit wird eine digitale Antragsplattform erstellt, über die die Einmalzahlung beantragt werden kann. Die Auszahlung soll noch in diesem Winter erfolgen.
- Energiepreispauschale: Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen haben zudem eine einmalige 300 Euro Energiepreispauschale erhalten. Wer neben dem Studium arbeitet, wie zum Beispiel Werkstudenten, hat somit auch diese Energiepreispauschale bekommen, die Auszahlung erfolgte über den Arbeitgeber im September 2022.
- BAföG-Reform: Bereits seit 1. August 2022 in Kraft. Damit können Studierende schon in diesem Wintersemester von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Folgende Verbesserungen haben sich durch die Reform ergeben:
- Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben.
- Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Geförderten werden außerdem um 20,75 Prozent angehoben.
- Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.
- Die Bundesregierung hat zudem einen BAföG-Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können.
Entlastungen des Landes
- Im laufenden Doppelhaushalt wurden für die Studierendenwerke zusätzlich 1 Million Euro bereitgestellt.
- Die Landesregierung unterstützt die Hochschulen und Studierendenwerke des Landes mit insgesamt 7,3 Millionen Euro aus dem Energie-Härtefallfonds des Landes. Für die sechs Universitäten und Fachhochschulen stellt das Land 5 Millionen Euro zum Ausgleich der massiv gestiegenen Energiekosten zur Verfügung. Ein erster Abschlag in Höhe von 50 Prozent der Summe wird den Hochschulen noch im Januar zugewiesen. Im Laufe des Jahres 2023 erfolgen nach Bedarf weitere Abschläge.
- Die beiden Studierendenwerke Rostock-Wismar und Greifswald erhalten insgesamt 2,13 Millionen Euro. Auch sie können bereits im Januar mit einem ersten Abschlag in Höhe von 50 Prozent der vorgesehenen Mittel rechnen. Weitere Abschläge folgen bei Bedarf im Laufe des Jahres 2023. Mit den zusätzlichen 2,13 Millionen Euro kann sichergestellt werden, dass im laufenden Jahr keine energiebedingten Preissteigerungen für das Essen in Mensen und Cafeterien erfolgen müssen. Außerdem werden dadurch weitere Mietpreissteigerungen in den Studierendenwohnheimen verhindert.