Am 3. November 2023 fand ein Spitzengespräch zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden statt, um die finanzielle Situation der Kommunen zu diskutieren. Angesichts steigender Kosten und Inflation haben sie verschiedene Maßnahmen vereinbart, um die kommunale Investitionskraft zu stärken:

  1. Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau: In den Jahren 2024 bis 2027 werden Land und Kommunen gemeinsam 25 Millionen Euro pro Jahr für Schulbauprojekte bereitstellen. Schulträger müssen jeden abgerufenen Euro mit einem eigenen Euro kofinanzieren, wodurch das Investitionsvolumen auf mindestens 400 Millionen Euro steigt.
  2. Stärkung der kommunalen Eigeninvestitionskraft: Die Kommunen erhalten Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Investitionsvorhaben, einschließlich einer Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik.
  3. Abrechnungsbetrag 2022: Ein Abrechnungsbetrag von 16,8 Millionen Euro aus dem Jahr 2022 wird den Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2024 zugeführt.
  1. Erhöhung der FAG-Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis: Die Zuweisungen für die Übernahme bestimmter Aufgaben werden um 4,4 Millionen Euro erhöht.
  2. Anpassung des Mindestbetrags der Zuweisungen für Wohngeldeinsparungen: Der Mindestbetrag wird angepasst, um den finanziellen Entlastungseffekten gerecht zu werden.
  3. Grundsteuerreform: Die Grundsteuerreform wird aufkommensneutral für die Gemeinden umgesetzt, mit einer Übergangsregelung, um mögliche finanzielle Effekte abzufedern.

Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Lage der Kommunen stärken und wichtige Investitionen, insbesondere im Schulbau, ermöglichen, während sie gleichzeitig konjunkturelle Impulse setzen.

Spitzengespräch zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden
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